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Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) sowie der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG)

Martin Hladky |

Mit der Änderung der AVBayFiG treten zum 01.01.2023 umfangreiche Änderungen in Kraft.
Davon betroffen sind insbesondere neue Schonmaße und Schonzeiten,
Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen sowie
die neue Rechtsstellung der Fischereiaufseher.

Die Änderungen können hier eingesehen werden.

Wir bitten alle Mitglieder, die neuen Regelungen zu beachten.